Samstag, 19. Dezember 2009

Lottogewinn: Was muss für die Auszahlung beachtet werden

Jährlich spielen mehrere Millionen Menschen in Deutschland Lotto 6 aus 49 oder vergleichbare Glücksspiele. Auch in der Weihnachtszeit nimmt der Wunsch nach einem erfüllten, finanziell unabhängigen Leben nicht ab. Häufig werden zu Weihnachten bereits ausgefüllte Lottoscheine an die Liebsten verschenkt. Ist einem das Glück hold, ist die Freude groß. In der Vergangenheit gab es jedoch schon zahlreiche Fälle, in denen Lottospieler sich zu früh gefreut haben. Denn nicht der Moment ist entscheidend, in dem der vermeintliche Gewinner erfährt, dass er gewonnen hat, sondern der, in dem das gewonnene Geld auf dem Konto eingeht.
Grundsätzlich gilt für alle Lottogewinner, dass der Gewinn so schnell wie möglich angemeldet werden muss. Laut den Teilnahmebedingungen von Lotto ist spätestens 13 Wochen nach Ablaufen des Spielscheins, der Gewinn bei Lotto anzumelden und in Empfang zu nehmen. Ausnahmen hiervon gibt es gelegentlich bei einem besonders großen Jackpot.
Der Gewinn wird gegen Rückgabe der Spielquittung ausgezahlt. Gewinne bis 2500 Euro werden in jeder Annahmestelle ausgezahlt. Gewinne über 2500 Euro kann der Spielteilnehmer bei der Staatlichen Lotterieverwaltung persönlich oder schriftlich anmelden. Durch eine Zentralgewinnanforderung kann die Anmeldung auch im Falle eines höheren Gewinns über eine Annahmestelle erfolgen. Schließlich wird der Gewinn nach Eingang der Anforderung durch Überweisung ausgezahlt. ...
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http://pressemitteilung.ws/node/186044

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