Hauseigentümer müssen Herbstlaub auf Gehwegen beseitigen - doch was ist mit dem Laub des Nachbarn? Wer haftet bei eventuellen Schäden und wer darf sich über herbstliches Fallobst freuen?
(tdx) Liebhaber von ausgiebigen Spaziergängen kommen im Herbst voll auf ihre Kosten. Der goldene Herbst präsentiert sich bei Sonnenschein mit seiner bunt gefärbten Blätterpracht. Doch diese Medaille hat auch eine Kehrseite. Regen und Nässe verwandeln das heruntergefallene Laub schnell in eine schmierige und gefährliche Rutschbahn. Verletzen sich Passanten, weil das Laub nicht rechtzeitig vom Gehweg beseitigt wurde, können sie Schadenersatz verlangen. Es bleibt die Frage, wer das schöne Laub entfernen muss und bei etwaigen Schäden haftet?
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http://pressemitteilung.ws/node/186244 @ http://pressemitteilung.ws/freizeit
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vor 14 Jahren