Montag, 21. Dezember 2009

Sicherheitssiegel für Spielzeug unter der Lupe. Augen auf beim Spielzeugkauf

Weihnachten ist besonders für Kinder ein großes Erlebnis, denn das Fest bedeutet für sie vor allem viele Geschenke und neues Spielzeug. Doch nicht alles, was niedlich aussieht, quietscht oder hupt, ist in Kinderhänden gut aufgehoben. Welche Richtlinien bei den Spielzeugen eingehalten werden müssen, berichtet das Portal für Online-Versteigerungen www.auvito.de.
Während Spielzeug (http://www.auvito.de/spielzeug/220/kategoriebaum.html) generell über keine scharfen Ecken und Kanten oder gar verschluckbare Einzelteile verfügen sollte, ist für elektronisches Spielzeug eine bestimmt Spannung vorgegeben. Weiterhin weisen verschieden Sicherheitssiegel auf bestimmte Standards hin. So verspricht das GS-Zeichen, dass das Spielzeug von einer unabhängigen Prüfstelle auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geprüft wurde. Das Siegel ist allerdings nur echt, wenn auch die Prüfstelle wie beispielsweise der TÜV aufgeführt ist. Ansonsten kann es sich um eine Fälschung handeln.
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http://pressemitteilung.ws/node/186137 @ http://pressemitteilung.ws/freizeit

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